Sorgen wegen drohender Liquiditätslücken?

Eine Frage der Prävention

Nach zwei Jahren Pandemie und in Zeiten anhaltender Inflationssorgen ist eine Zurückhaltung der Patienten bei höherwertigen Versorgungen so nachvollziehbar wie in der Praxis schmerzlich spürbar. Abgesagte oder verschobene Behandlungen mindern den Praxisumsatz und können zu Liquiditätsengpässen führen. Denn zumeist ist es nicht möglich, den Kostenapparat in den Zahnarztpraxen kurzfristig herunterzufahren. Im Gegenteil, es muss mit steigenden Energie- und Mietkosten und einem Inflationsausgleich beim Gehalt der Mitarbeiter gerechnet werden. Notwendige Investitionen, die das Honorareinkommen sichern oder optimieren, lassen sich auch nicht aufschieben. Wie also handeln? Die Dinge auf sich zukommen lassen und auf „bessere Zeiten“ hoffen, füllt keine Liquiditätslücken. Sinnvoller ist es, drohende Engpässe gar nicht erst entstehen zu lassen. Hierfür braucht es ein effektives Instrumentarium liquiditätssteigernder Maßnahmen, sinngemäß vergleichbar dem einer primären Prävention.

 

Um fällige Verbindlichkeiten jederzeit begleichen zu können, sind Praxisinhaber auf ausreichende und sofort verfügbare finanzielle Mittel angewiesen. Zwei wichtige Stellschrauben hierfür: Sichern zeitnaher Honorareinnahmen und Zurückfahren offener Patientenforderungen. Eine weitere Option liegt in einer erhöhten Effizienz und damit Rentabilität des Verwaltungsapparats: Zeitnaher Rechnungsversand, zügiges Mahnwesen oder auch Plausibilitätsprüfungen der gestellten Forderungen sowie Vollständigkeit und Rechtskonformität der Abrechnungen gemäß den Bestimmungen von GOZ, BEMA und GOÄ. So kommt es erst gar nicht zu stressigen Streitigkeiten mit Patienten oder Kostenträgern. Auch eine „präventive“ Bonitätsprüfung bei kostspieligen Therapien kann vor unangenehmen Zahlungsausfällen schützen. Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt dabei ist die vollständige Dokumentation der Behandlungsschritte. Damit lassen sich von einem versierten Dienstleister ein Übersehen abrechenbarer Posten vermeiden und eventuell ökonomischere Alternativen für die Abrechnung finden.

Die PVS dental, die Abrechnungs- und Factoringgesellschaft von Zahnärzten für Zahnärzte, hat all diese honorarsichernden Leistungen in ihrem Portfolio. Darunter auch ein sogenanntes echtes Factoring mit 100 % Ausfallschutz. Hierbei trägt die PVS dental alle Risiken. Beruhigend in Zeiten, in denen auch die Liquiditätsentwicklung bei Patienten sehr ungewiss ist. Damit können Behandler auch komplexe und kostenintensive Therapien ohne Sorge um ihr Honorar durchführen. Und dem Patienten bleibt mit dieser Lösung eine für ihn vielleicht unangenehme Kreditanfrage erspart.