GOZ 7010 - Gebührenziffern richtig abrechnen

Der Abrechnungstipp von Leah Fricke

 

 

Was ist die GOZ 7010?

Die GOZ 7010 beschreibt eine adjustierte Aufbissschiene, welche z.B. das Kiefergelenk und die Kaumuskulatur entlasten oder den Biss verändern soll. Des Weiteren kann eine solche Schiene dazu eingesetzt werden den Druck beim Zähneknirschen zu verhindern. Zusätzlich werden hier Materialkosten unter Beachtung des § 4/3 GOZ und Zahntechnische Leistung gemäß § 9 in Rechnung gestellt.

Werden mehrere Schienen, zum Beispiel für den Ober- und Unterkiefer hergestellt, ist die GOZ 7010 einmal je Schiene berechenbar. Zu beachten ist hier, dass nur  Schienen mit adjustierter Oberfläche bzw. eine Schiene mit nachträglich eingefügtem Kauflächenrelief oder nachträglich individueller eingeschliffener Oberfläche berechnet
werden können.


Adjustieren bedeutet in diesem Fall die Schiene an die Kauffläche der  Gegenbezahnung anzupassen. Ohne Adjustierung der Oberfläche fallen diese Schienen unter die GOZ 7000.

Wird bei einem Patienten eine Bimaxilläre Unterkieferprotrusionsschiene
eingesetzt, welche den Zweck hat den Unterkiefer und Zungenboden nach vorne
zu verlagern um die Atemwege frei zu machen und somit das Schnarchen zu unterdrücken, ist diese Leistung nicht in der GOZ/GOÄ abgebildet und muss nach § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Die Auswahl der passenden GOZ Position ist hier nach Kosten und Zeitaufwand vorzunehmen. Zu einer eingesetzten Aufbissschiene gehören natürlich nachträgliche Kontrolluntersuchungen. Diese können bei einer einfachen Schienenkontrolle nach der GOZ 7040, bei einer Schienenkontrolle mit subtraktiven Maßnahmen nach der GOZ 7050 oder
aber auch bei additiven Maßnahmen nach der GOZ 7060 berechnet werden.


Im Laufe der Zeit können an der Schiene Verschleißerscheinungen auftreten, welche einer Reparatur bedürfen. Eine Unterfütterung für einen besseren Halt oder die Reparatur eines Risses können nach der GOZ 7030 zuzüglich Laborkosten in Ansatz
gebracht werden.