Ein Abrechnungstipp unseres Partners DENTICATED
Analoge Berechnungsmöglichkeiten bei der CMD-Behandlung
Die Welt der craniomandibulären Dysfunktionen (CMD) ist weit mehr als nur ein
Rätsel von Symptomen und Behandlungsmethoden – sie ist auch eine anspruchsvolle Herausforderung im Labyrinth der Abrechnung. Nicht nur Ihre
Behandlungskompetenzen, sondern auch Ihr Abrechnungs-Know-how sind hier
gefragt. Aber keine Angst, wir haben Ihnen einen Leitfaden durch die engen Gassen
und scheinbaren Sackgassen der CMD-Abrechnung vorbereitet!
Die Bedeutung der Funktionsanalyse
Bereits mehrere Gerichtsurteile haben bestätigt, dass eine zahntechnische oder
schienentherapeutische Behandlung ohne eine kurze klinische Funktionsanalyse nicht lege artis ist. Unter anderem vom OLG München (Az. 3 U 5039/13), OLG Hamm (Az. 26 U 116/14 und Az. 26 U 131/13), LG Braunschweig (Az. 2 S 916/00) und OLG Schleswig (Az. 4 U 145/91). Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs, tauchen wir tiefer ein!
Anwendung der analogen Abrechnung
Die Gebührenpositionen für funktionsanalytische und funktionstherapeutische
Behandlungen finden sich in Abschnitt J der GOZ. Doch wer will schon in
vorgegebenen Bahnen bleiben, wenn die analoge Abrechnung eine Fülle von
Möglichkeiten für eine komplexe CMD-Behandlung bietet?
Der erste Schritt: Klinische Funktionsanalyse oder CMD-Kurzbefund
Ob klinische Funktionsanalyse (GOZ 8000) oder zumindest ein CMD-Kurzbefund -
jedes Abenteuer beginnt mit dem ersten Schritt. Während die klinische
Funktionsanalyse nicht alle notwendigen Maßnahmen umfasst, können
psychosomatische und orthopädische Co-Faktoren in den Blick genommen werden.
Und die Fotografie? Nicht nur für Instagram oder Patientenakten, sondern ein Schritt
zu präziserer Diagnostik und daher separat berechnungsfähig.
Tiefer eintauchen: Die instrumentelle Funktionsanalyse
Die instrumentelle Funktionsanalyse (GOZ 8010, 8020, 8030, 8035, 8050, 8060,
8065) tritt auf den Plan, sobald die klinischen Maßnahmen erbracht und ausgewertet sind. Sie haben das Nebeneinander der Berechnungen im Blick? Sehr gut! Hier lohnt auch ein Abstecher in das Reich der Analogie - mit der zusätzlichen Berechnung der neuromuskulären Funktionsanalyse, der Condylenpositionsanalyse oder der Bewegungsanalyse des Unterkiefers.
2 Neuerungen in der Technik: Virtueller Artikulator und Condylenpositionsanalyse
Letztere können Sie sogar mit einer beeindruckenden virtuellen Kiefermodell-Show
im virtuellen Artikulator aufpeppen. Und sprechen wir doch einmal über die
Condylenpositionsanalyse – es ist nicht nur ein Zungenbrecher, sondern auch eine
mächtige Methode zur Aufklärung von Ursachen okklusaler Störungen und zur
initialen Diagnostik von CMD.
Die Kraft der elektronischen Untersuchungssysteme
Mit dem Fortschritt kommen auch neue Werkzeuge. Elektronische
Untersuchungssysteme haben sich als besonders nützlich für die Analyse des
Bewegungsverhaltens des Unterkiefers erwiesen. Ob Sie die Leistungsziffern 8060
und 8065 zur Einstellung der gemessenen Werte im Artikulator betrachten oder ein
tieferes Verständnis des eigentlichen Bewegungsverhaltens des Unterkiefers
erlangen - Sie sind auf dem richtigen Weg.
Weiterführende Aspekte: Funktionstherapeutischer Aufbau und Übertragung in den Artikulator
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, den funktionstherapeutischen Aufbau
individueller Front-, Eck- oder Seitenzahnführung zu berechnen. Entfernen Sie den
Aufbau von Funktionsflächen für diagnostische Zwecke? Kein Problem, auch das
kann berechnet werden. Wir möchten Sie auch auf die gesichtsebenenbezügliche
Übertragung in den Artikulator/Kausimulator hinweisen, die als Ergänzung oder
sogar Ersatz für die klassische gelenkbezügliche Übertragung der Kieferposition
dienen kann.
Der letzte Schritt: Die Repositionierung
Last but not least: die Repositionierung in die therapeutische
Position/Condylenpositionseinstellung mit stationärem System. Doch Vorsicht,
hierfür ist eine vorherige Condylenpositionsanalyse notwendig.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem kleinen Überblick über die vielfältigen analogen
Berechnungsmöglichkeiten der funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen weitergeholfen zu haben. Und denken Sie daran, all diese Leistungen sind von der Bundeszahnärztekammer abgesegnet und finden sich im aktuellen Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen.
Also, nicht verzagen, auch wenn die CMD-Abrechnung wie eine verschlossene Tür
erscheinen mag - mit diesen Tipps haben Sie den Schlüssel in der Hand. Und
vergessen Sie nicht, Abrechnung ist nicht nur eine notwendige Pflicht, sondern kann
auch Spaß machen!