Analoge berechenbare Leistungen in der modernen Parodontitistherapie

Welche Vorteile haben die aktuellen Abkommen?

Durch die neuen Vereinbarungen zwischen der PKV und Beihilfe wird eine Berechnung von analogen Leistungen mit einer Rechtssicherheit für den überwiegenden Teil der modernen PAR-Behandlung geschaffen. Der Privatpatient kann an den Fortschritten der modernen Parodontitistherapie teilhaben, und die Praxis wird im Vergleich zur bisherigen GOZ-Berechnung und PAR-Strecke in der GKV-Versorgung verbessert.

Welche Auswirkungen hat dies auf die Bezahlung?

Ein Patient, mit 28 Zähne vollbezahnt und mit Behandlungsbedarf an allen Zähnen, muss im Vergleich zu den bisherigen originären Abrechnungsziffern ein Mehrhonorar von etwa € 300,00 bezahlen. Dies gilt, wenn der 2,3fache Satz in der 1. und 2. Therapiestufe berücksichtigt wird. Je nachdem entsteht ein zusätzliches Entgelt.

Die neuen Leistungen in der nachfolgenden unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) führen zu einem zusätzlichen Honorar von mehreren hundert Euro je nach Therapiebedarf. Wenn eine subgingivale Instrumentierung in der Unterstützenden Parodontitistherapie an allen Zähnen verwendet wird, würde dies ein Preis von € 307,88 pro Sitzung bedeuten. Wenn man zusätzlich eine professionelle Zahnreinigung an allen Zähnen durchführt, entsteht ein Entgelt von € 409,24. Die Ergebnisse der Betriebswirtschaftlichen Folgeanalyse sind zu finden.

Wann kommen die Entscheidungen in Kraft? Sind die Entscheidungen auch gültig, wenn bereits Behandlungen begonnen haben?

Die Entscheidungen gelten für alle Leistungen, die ab dem 18. Dezember 2022 erbracht wurden, sowie für alle Leistungen, für die noch keine Rechnung erstellt wurde.
 

Kann neben der subgingivalen Instrumentierung in der zweiten Therapiestufe oder der unterstützenden Parodontitistherapie auch die supragingivale und gingivale Zahnreinigung gemäß der GOZ 1040 berechnet werden?

Die Entscheidungen ermöglichen bewusst die Berechnung der subgingivalen Instrumentierung und der GOZ Nr. 1040 auf demselben Zahn vergleichbar mit der Sitzung. Diese können auch berechnet werden, wenn beide Leistungen erbracht werden. Die Inhalte der Leistungen in den Entscheidungen Nr. 55 und der AIT im Bema sowie in den Entscheidungen Nr. 56 und der UPTe und UPTf variieren.

Warum werden bestimmte Leistungen aus der PAR-Behandlungsstrecke im Bema ignoriert?

Eine neue Leistung kann im Rahmen der Analogie nicht beschrieben werden, da die Beschreibungen der Leistungen in GOZ und Bema nahezu identisch sind. Dies betrifft die Bema-Positionen 111, 108 und CPTa, CPTb, UPTc und UPTd. In erster Linie müssen die entsprechenden Leistungen anhand der GOZ-Positionen berechnet werden. Die Vorschriften der §§ 5. Abs. 2 und 2 Abs. 1 GOZ sind bei diesen Leistungen unverändert gültig.

Es ist dem Beratungsforum nicht gestattet, neue GOZ-Ziffern oder eine neue GOZ zu erstellen. Nur wenn die Leistungen nicht bereits beschrieben sind oder deren Bestandteile nicht in bereits bestehenden Leistungen dargestellt werden, können die Vertragspartner Empfehlungen für Analogberechnungen beschließen.

Warum wird beim Index kein höheres Honorar berechnet?

Im Gegensatz zur Bema 04 gibt es bei der Beschreibung der Leistungsfähigkeit der 4005 keine Möglichkeit zur Analogisierung.

Warum sind verpflichtende Leistungsbeschreibungen für die ausgewählten Analogziffern erforderlich?

Die Bereitstellung geeigneter Leistungsbeschreibungen stellt sicher, dass die Patienten zur richtigen Therapie zugeordnet werden und erleichtert die Bearbeitung der Rechnungen bei den Kostenträgern.

Warum wird beim vierten Beschluss bezüglich des "Status" ein wissenschaftlich anerkanntes Formblatt verlangt und ein Beispiel präsentiert? Und warum soll es den Patienten ausgehändigt werden?

Ursprünglich war geplant, dass die Kostenerstatter ein neu zu erstellendes Formblatt als Voraussetzung für die Abrechnung oder Erstattung benötigen und es den Patienten aushändigen musste. Das hätte zu einer erheblichen Verzögerung bei der Entwicklung, Abstimmung und Einbindung der Software in die Praxissysteme geführt. Daher wurde die derzeitige Schreibweise ausgewählt. Das KZBV-Formular, das von den meisten Praxen verwendet wird, gehört selbstverständlich zur Kategorie "wissenschaftlich anerkannt". Die aktuelle Methode zur Herausgabe des Status an den Patienten gemäß dessen Wunsch entspricht der aktuellen Rechtslage. 

Warum werden die Bema-Zahlen für MHU, UPTa und UPTb nicht mehr genannt?

Aufgrund der detaillierten Beschreibungen der ursprünglichen Leistungen kann es gebührenrechtlich umstritten sein, ob diese Leistungen analog berechnet werden können. Die Bundeszahnärztekammer wird in Zukunft auf die Empfehlung einer analogen Berechnung der Parodontitistherapie bei diesen Leistungen verzichten, um Praxen vor juristischen Auseinandersetzungen zu bewahren und im Interesse einer Gesamteinigung mit PKV und Beihilfe über die gebührenrechtliche Bewertung der Parodontitistherapie beizutragen. Dieser Verzicht ist in Anbetracht des "Gesamtpakets" akzeptabel. Die Vorschriften der §§ 5. Abs. 2 und 2 Abs. 1 GOZ sind auch bei diesen Leistungen unverändert gültig.

Wie ist die UPTg? Warum gibt es keine passende analoge Berechnungsempfehlung dafür?

Nach einer entsprechenden Verhandlung wurde für die UPTg, die in der GOZ nur mit der GOZ Nr. 4000 vorhersehbar gewesen wäre, eine dritte Befundevaluation gemäß der GOZ Nr. 5070a durchgeführt, um die Einfachheit zu gewährleisten. Dies trägt zumindest teilweise zur Kompensation der Nichtberücksichtigung der MHU, UPTa und UPTb bei. Praxen könnten auch Originalleistungen der GOZ oder, mit gewissem Risiko, selbstgeschaffene Analogpositionen für letztere Leistungen entwickeln. 

Was bedeutet „dreimal innerhalb eines Jahres“ im PAR-Befundevaluationsbeschluss?

Der Zeitraum des Jahres beginnt am Tag der ersten Befundevaluation und endet am Tag vor diesem Datum im nächsten Jahr. Beispielsweise wird der erste BEV am 12. Mai 2023 gebaut und die Jahresfrist endet am 11. Mai 2024,  siehe https://www.bzaek.de/goz/stellungnahmen-zur-goz/stellungnahme/fristen-und-zeitangaben.html)

Ist es möglich, die OP-Zuschläge nach dem Kapitel L der GOZ zu prognostizieren, zusätzlich zu den empfohlenen analogen GOZ-Nummern?

Es ist nicht möglich, OP-Zuschläge für die in den Beschlüssen des Beratungsforums empfohlenen GOZ Nrn. zu erhalten. Falls andere Leistungen mit Zuschlagsfähigkeit gleichzeitig durchgeführt werden, kann der entsprechende Operationszuschlag selbstverständlich berücksichtigt werden.

Ist es erforderlich, dass der Zahnarzt eine PAR-Behandlungsstrecke oder die jeweiligen Behandlungszeiträume für Privatversicherte wie GKV-Patienten einhält?

Nein.

Kann der Zahnarzt ohne Genehmigung behandeln und berechnen oder müssen die Pläne von PKV/Beihilfe genehmigt oder eventuell begutachtet werden?

Normalerweise benötigt eine Behandlung der Parodontitis keine Genehmigung. Es kann sein, dass im individuellen Versicherungsvertrag des Patienten Bestimmungen dazu vorhanden sind. Es kann nützlich sein, einen Kostenvoranschlag in Zusammenarbeit mit dem Patienten zu erstellen, wie es bei jeder umfassenden Behandlung der Fall ist.

Wenn der Behandler sich für eine andere Analogziffer entscheidet, wird der Patient trotzdem die vom Beratungsforum beschlossenen Analogziffern erstattet, obwohl es nur Berechnungsempfehlungen sind?

Die BZÄK kann keine Angaben zum Verhalten einzelner Kostenträger bei der Erstattung machen. Wenn alternative Ziffern verwendet werden, sollte zumindest der verpflichtende Text, der in den Beschlüssen vereinbart wurde, angewendet werden. Falls es nur ein Problem mit den Gebührenziffern gibt, die bereits für andere Analogleistungen verwendet wurden, könnte es sinnvoll sein, die analogen Gebührenziffern in der Praxissoftware zu ändern.

Ist es möglich, das Formblatt Vordruck 5a und 5b 1:1 zu nutzen oder muss es für den Privatpatienten angepasst werden?

Besonders die Formblätter für Zahnärzte im Vertrag erfüllen die Anforderungen des Beschlusses Nr. 57.

BEMA Nr. AITa/b beinhaltet den Inhalt der Gingivektomie. Wie wird die GOZ 3010a und 4138a berechnet?

Die Entscheidungen zur Parodontitistherapie beinhalten nicht die Gingivektomie. Die Gingivektomie kann bei entsprechender Indikation berechnet werden.

Wie verhält es sich, wenn die ZAP die PAR-Behandlung nach 4000 GOZ weiterhin abrechnet?

Die Behandlung von Parodontalerkrankungen ist in der Zahnarztpraxis kostenlos. Je nach Bedarf können auch frühere Gebührenziffern verwendet werden. Jedoch müssen die Ausschlüsse der Nebeneinanderberechnung, die in den Entscheidungen aufgeführt sind, berücksichtigt werden.

Sind die PAR-Beschlüsse auch für die Behandlung von Periimplantitis relevant?

Die S3-Leitlinie "Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III" der DG Paro und DGZMK gilt nur für die Behandlung von natürlichen Zähnen. Im Dezember wurde eine neue Version der S3-Leitlinie "Die Behandlung periimplantärer Infektionen an Zahnimplantaten" von der DGI und DGZMK veröffentlicht, die sich auf die Behandlung von Periimplantitis bezieht. Die Entscheidung Nr. 60 wurde vom Beratungsforum getroffen, um eine nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung an einem Implantat zur Behandlung einer Periimplantitis durchzuführen. 

Welche fachlichen Anforderungen sind für die PAR-Beschlüsse erforderlich?

Die PAR-Entscheidungen basieren auf wissenschaftlich anerkannten Leitlinien und Klassifikationen. Insbesondere die S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro und DGZMK von 2020 gibt an, dass ein Schwellenwert für eine Parodontitis mit einer Sondierungstiefe von „meist ≥ 4 mm mit BOP“ angegeben wird (siehe Leitlinie, Seite 29).

Was ist der Fall, wenn die Sondierungstiefen zwischen zwei ganzen Zahlen, beispielsweise 3,5 mm, liegen?

Die DG Paro gab bekannt, dass die Änderungen an der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) „Messwerte unter 0,5 mm [...] abzurunden, Messwerte von 0,5 mm oder darüber [...] aufzurunden“.

 

Quelle: Bundeszahnärztekammer