Wie entledigen Sie sich des Großteils Ihrer gebührenrechtlichen Korrespondenz?

Ihre Korrespondenz türmt sich, aber die Patienten stehen Schlange? Das muss nicht sein. Weil wir uns um die Korrespondenz zwischen Ihren Patienten und deren Kostenträgern kümmern, können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihre Arbeit am Patienten. Wir übernehmen sämtlichen Schriftverkehr wie etwa Anfragen, Reklamationen, Rechnungsänderungen und Stornierungen. Mit unserem Service sind Sie in ca. 80 % der gebührenrechtlichen Korrespondenz gar nicht erst involviert und genießen auch in den übrigen rund 20 % unsere professionelle Unterstützung im gesamten Prozess.

Wieso Vertrautheit mit der Bundeszahnärztekammer uns zum ausgezeichneten Korrespondenzführer macht.

Jede Rechnung, die einer Ihrer Patienten an seinen Kostenträger weiterleitet, wurde von uns auf ihre Richtigkeit geprüft. Weil Krankenversicherungen ihre Erstattungsbereitschaft nach internen Richtlinien festlegen, kann sich immer wieder Klärungsbedarf ergeben. Deshalb ist es für uns eine Frage der Integrität, insbesondere auf Reklamationen souverän und lösungsorientiert zu reagieren. Die Mitarbeiter unserer Abteilung „gebührenrechtliche Korrespondenz“ sind deshalb speziell darin geschult, auf die umfangreichen Kommentare der Bundeszahnärztekammer zurückzugreifen um Berechnungsfähigkeit zahnärztlicher Leistungen zugunsten Ihrer Patienten darzulegen.

Kompetenz in der Korrespondenz – für Zahnmediziner und für Patienten.

Erhalten Ihre Patienten nach Versand einer Rechnung an ihre Private Krankenversicherung eine Reklamation, stellt die PVS dental dieser eine schriftliche Stellungnahme entgegen. Damit gerüstet, können sie in einem Großteil der Fälle bereits eine Nacherstattung erwirken. Natürlich können sie auch mit unserer Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer maximalen Erstattungsleistung rechnen, wenn sich die entsprechende Krankenversicherung nicht auf Anhieb überzeugen lässt.

Kompetenzen, die sich ergänzen – profitieren Sie auch von unseren Partnerschaften.