Wie erhalten Sie Ihr Geld, wenn zahlungsrückständige Patienten scheinbar unerreichbar sind?

Die PVS dental sorgt dafür, dass Ihnen keine Zahlungsausfälle entstehen, nur weil eine Rechnung oder Zahlungserinnerung beim ersten Versuch nicht zugestellt werden konnte. Erreicht uns eine Rechnung oder Zahlungserinnerung mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“, gleicht unsere Abteilung Patientenservice zur Adress- und Nachlassermittlung zunächst den Datensatz mit den bereits vorliegenden Einträgen im System ab. Sollte nach Aktualisierung der Daten im jeweiligen Schriftstück wieder keine Kontaktaufnahme erfolgen, stellen wir auf dem von Ihnen bevorzugten Kontaktweg eine entsprechende Anfrage an Sie. Erhalten wir von Ihnen auf diesem Weg eine aktuelle Anschrift, prüfen wir diese erneut und versenden das Dokument nach einer Aktualisierung unserer Systemeinträge erneut.

Wir lassen nichts unversucht, um Ihre Patienten zu erreichen.

Wenn Ihnen keine aktuellen Adressdaten vorliegen, versuchen wir zunächst Ihre Patienten mithilfe etwaig vorhandener Telefonnummern oder E-Mail-Adressen zu erreichen. Sollte auch dies nicht gelingen, suchen wir die Kontaktdaten in Umzugsdatenbanken und speichern die Daten bei Ermittlungserfolg in

unserem System, bevor wir einen Neuversand durchführen. Verläuft diese Auskunft ebenfalls negativ, wenden wir uns letztlich mit einer Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt, das bei berechtigtem Interesse (etwa einer nicht gezahlten Rechnung) Auskunft über die Anschrift jedes meldepflichtigen Bürgers gibt.

Wie handeln wir, wenn eine Nachlassermittlung notwendig wird?

Erhalten wir von Ihnen oder einem Familienmitglied die Information, dass ein Schuldner verstorben ist, wenden wir uns zur Begleichung der Forderung zunächst an einen Angehörigen. Sollte dieser ablehnen, die offene Rechnung zu bezahlen, stellen wir eine Anfrage an das zuständige Nachlassgericht, um Auskunft über vorhandene Erben oder mögliche Rechtsnachfolger zu erhalten. Anschließend wenden wir uns, natürlich in sachgemäß diskretem Ton, mit einer Bitte um Begleichung der Forderung an die Erben.

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